Was jedes Unternehmen über die Entscheidung der DSB/CNIL zum Verwendungsverbot von Google Analytics wissen muss
Der Datenschutzbeauftragte von Piano, Louis-Marie Guérif, erklärt, was jedes Unternehmen über die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL zum Verbot der Verwendung von Google Analytics wissen muss. Die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) hat dem Webanalyse-Anbieter verboten, nachdem sie mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt hatte: Datentransfer aus der EU, fehlende Transparenz des Prozesses, der Zweckbindung und der Definition personenbezogener Daten. Die CNIL betrachtet
den Eigentümer der Plattform und nicht den Analytics Anbieter als verantwortlich, so dass diejenigen, die Google Analytics verwenden, zur Rechenschaft gezogen werden können.